Begleitendes Fahren
Wie funktioniert das "Begleitete Fahren"?
"Begleitetes Fahren" heißt, den Fahranfänger nicht allein zu lassen.
Ein fahrerfahrener Begleiter sitzt daneben. Natürlich ist er kein Fahrlehrer und darf
auch nicht ins Lenkrad greifen.
Aber seine Anwesenheit führt dazu, dass Fahranfänger die Sicherheit besser
im Blick behalten. Außerdem können Begleiter Tipps geben und beim
vorausschauenden Fahren helfen.
Wer kann am "Begleitenden Fahren" teilnehmen?
Führerscheinbewerber der Klasse B und BE,
* die mindestens 16,5 Jahre alt sind,
* deren Erziehungsberechtigte zustimmen.
Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?
* Mindestalter 30 Jahre
* mindestens 5 Jahre ununterbrochener
Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
* maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
bei Antragstellung