Klasse BE

Personenkraftwagen mit Anhänger

-Personenkraftwagen mit Anhänger
-Voraussetzung Führerschein Klasse B
-Gewicht des Anhängers darf max. 1,5-fache des ziehenden Fahrzeugs betragen


Theorie:

entfällt


Praxis:

Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO

3 Fahrstunden Überland

1 Fahrstunde Autobahn

1 Fahrstunde bei Dunkelheit