Personenkraftwagen mit Anhänger
-Personenkraftwagen mit Anhänger
-Voraussetzung Führerschein Klasse B
-Gewicht des Anhängers darf max. 1,5-fache des ziehenden Fahrzeugs betragen
Theorie:
entfällt
Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit